KHZG-Nachfolge 2026: Wofür Krankenhäuser Digitalisierungsförderung jetzt sinnvoll einsetzen
Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) hat seinen Zweck weitgehend erfüllt: Die Antragsfenster sind lange geschlossen, die rund 4,3 Milliarden Euro aus Bundes- und Ländermitteln sind in Projekte gebunden, vieles ist umgesetzt oder in der Abnahme. Für Verwaltungsdirektion, COO und CIO stellt sich deshalb 2026 nicht mehr die Frage, wie man KHZG-Mittel abholt, sondern wofür man Digitalbudget jetzt sinnvoll ausgibt – und welche Förderung überhaupt nachkommt.
Was vom KHZG bleibt: der Sanktionsmechanismus
Auch wenn die Förderung ausläuft, bleibt die Pflicht. Seit 2025 greift der Abschlagsmechanismus: Häuser, die definierte digitale Mindestanforderungen nicht erfüllen, müssen mit Vergütungsabschlägen rechnen. Das heißt praktisch: Was mit KHZG-Geld angeschoben wurde – Patientenportale, digitales Medikationsmanagement, strukturierte Dokumentation – muss jetzt produktiv laufen und nicht nur formal vorhanden sein. Der erste Schritt vor jeder Neuinvestition ist deshalb eine nüchterne Bestandsaufnahme: Welche KHZG-Projekte liefern bereits Nutzen, welche sind teure Insellösungen, die niemand bedient?
Die eigentliche Nachfolge: der Transformationsfonds
Eine direkte KHZG-Neuauflage ist nicht in Sicht. Das größere Förderinstrument ist der Transformationsfonds aus dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG): bis zu 50 Milliarden Euro über den Zeitraum 2026 bis 2035, je zur Hälfte aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und aus Ländermitteln. Wichtig für die Planung: Dieser Fonds ist kein IT-Programm. Er zielt auf Strukturveränderung – Konzentration von Leistungen, Standortumbau, sektorenübergreifende Versorgung. Digitalisierung wird nur dort gefördert, wo sie diese Transformation trägt. Die Bedingungen ergeben sich aus der zugehörigen Verordnung und den Länderkriterien; eine pauschale Mittelzusage gibt es nicht.
Wofür das Geld jetzt sinnvoll ist
Der größte ungenutzte Hebel liegt selten in einem weiteren klinischen System, sondern im Back Office – also dort, wo Personalbindung und Fehlerquote heute am höchsten sind. Sinnvolle Investitionen 2026 erkennt man weniger am Förderetikett als am messbaren Effekt:
- —Verfahren, die einen konkreten Engpass abbauen und in entlastete Personenstunden umrechenbar sind – nicht Funktionen, die nur ein Förderkriterium abhaken.
- —Administrative Prozesse statt nur klinischer Software: Sitzungs- und Gremiendokumentation, Rechnungs- und Abrechnungsprüfung, Qualitätssicherung von Entlassbriefen – Bereiche, die im KHZG kaum adressiert wurden.
- —Lösungen, die auf der bestehenden Krankenhaus-IT aufsetzen, statt sie zu ersetzen – ein Austausch des KIS amortisiert sich selten im Förderzeitraum.
- —Betriebskosten von Anfang an mitkalkulieren: Förderung deckt die Anschaffung, nicht den Dauerbetrieb. Was sich nach Auslaufen der Mittel nicht selbst trägt, wird zur Last.
- —Nachweisbarkeit und Interoperabilität, weil sowohl der Abschlagsmechanismus als auch der Transformationsfonds belastbare Belege über Wirkung und Anbindung verlangen.
Worauf Beschaffung und Datenschutz achten sollten
- —EU-Datenresidenz und keine Verarbeitung von Patientendaten außerhalb des eigenen Kontrollbereichs – ein Kriterium, das DSB und CIO gemeinsam prüfen sollten.
- —Klare Abgrenzung zum Medizinprodukt: Werkzeuge für das Back Office unterstützen Verwaltung und Organisation, sie treffen keine Diagnose- oder Therapieentscheidung.
- —Einordnung unter die EU-KI-Verordnung und nachvollziehbare Verarbeitung, damit aus einem Förderprojekt kein späteres Compliance-Risiko wird.
- —Keine Nutzung der eigenen Daten zum Training fremder Modelle – vertraglich zugesichert, nicht nur in Marketingaussagen.
Diese Einordnung ist eine fachliche Orientierung, keine Rechtsberatung; die konkreten Förder- und Vergaberegeln gehören mit der Rechtsabteilung und dem zuständigen Land geklärt. Genau in dieses Bild passt Actio: eine souveräne Back-Office-Schicht, die auf der vorhandenen Krankenhaus-IT aufsetzt und administrative Arbeit – von der Sitzungsdokumentation bis zur Rechnungs- und Entlassbrief-Prüfung – nicht nur vorschlägt, sondern erledigt. Datenhaltung in der EU, kein Training auf Kundendaten, kein Medizinprodukt. Wenn die nächste Förderwelle ohnehin auf nachweisbare Wirkung und Strukturentlastung zielt, ist das ein nüchterner Ort, um Digitalbudget mit Effekt einzusetzen – ganz ohne weiteres Systemprojekt.
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